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   BVerwG, 07.06.2017 - 8 B 55.16, 8 B 55.16 (8 C 11.17)   

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https://dejure.org/2017,21281
BVerwG, 07.06.2017 - 8 B 55.16, 8 B 55.16 (8 C 11.17) (https://dejure.org/2017,21281)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2017 - 8 B 55.16, 8 B 55.16 (8 C 11.17) (https://dejure.org/2017,21281)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 8 B 55.16, 8 B 55.16 (8 C 11.17) (https://dejure.org/2017,21281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Revisionszulassung; Wahrung der Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Ausschlussfrist für das Begehren auf Ausgleichsleistungen durch vermögensrechtlichen Antrag einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Wahrung der Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Ausschlussfrist für das Begehren auf Ausgleichsleistungen durch vermögensrechtlichen Antrag einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Ausschlussfrist für das Begehren auf Ausgleichsleistungen durch vermögensrechtlichen Antrag einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Wahrung der Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07

    Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2017 - 8 B 55.16
    Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit zu klären, ob ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) noch anhängiger Antrag, den eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter wahrt (zur Wahrung der Ausschlussfrist durch vermögensrechtliche Anträge von Personengesellschaften vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 24 ff. und Leitsatz 2).
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